Sofortmeldung fĂ¼r Mitarbeiter
Hier können Sie als unsere Mandanten oder Mitarbeiter unserer Mandanten Daten zur Erstellung einer Sofortmeldung an uns Ă¼bermitteln.
Sofortmeldungen mĂ¼ssen unter anderem in den folgenden Branchen erfolgen:
Gastronomie, Bauwesen, Personenbeförderung, Speditionswesen, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigung, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Friseur- und Kosmetikgewerbe, Messebau, Prostitutionsgewerbe.
In diesen Branchen mĂ¼ssen Mitarbeiter bereits bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen gemeldet werden, das gilt auch fĂ¼r Probearbeit.
Sofortmeldung
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